Kaminabbruch Entsorgung: Rußbelastetes Mauerwerk muss gesondert entsorgt werden

Kaminabbruch Entsorgung: Rußbelastetes Mauerwerk muss gesondert entsorgt werden

Was ist Kaminabbruch?

Kaminabbruch entsteht beim Gebäuderückbau und beim Abbruch von industriellen Schornsteinen. Während der langjährigen Nutzung lagert sich Ruß im Mauerwerk an, weshalb er nicht als unbelasteter Bauschutt verwertet werden kann. Man unterscheidet zwischen industriell genutzten Kaminen und Kaminabbruch zur Entsorgung aus Privathaushalten.

Kaminabbruch Entsorgung – So geht‘s

Der Kaminabbruch wird zunächst einer mineralischen Aufbereitung unterzogen und anschließend, je nach seiner Schadstoffbelastung, entweder obertägig als Deponieersatzbaustoff oder Untertage als Versatzbaustoff verwertet. Zur Entsorgung von industriell genutztem Kaminabbruch und Kaminabbruch zur Entsorgung aus Privathaushalten ist eine Deklarationsanalyse (Nachweis über die professionelle Beurteilung des Materials im Hinblick auf Schadstoffe) sowie eine Hotspot-Beprobung, also eine Probeentnahme unter Extremwert-Betrachtung, erforderlich.

AVV-Nummern:

170107
Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 170106 fallen
170106*Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten

Die in der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) mit * gekennzeichneten gefährlichen Abfälle unterliegen der Nachweisverordnung (NachwV).

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