Estrich

Beschreibung:
AVV: abhängig von der Zusammensetzung des zu entsorgenden Estrichs
Estrich bezeichnet im Allgemeinen den Aufbau des Fußbodens als Untergrund für Fußbodenbeläge. In Abhängigkeit der gewünschten Eigenschaften werden unterschiedliche Zusammensetzungen gewählt.
Zementestrich
Betonähnliche Herstellung durch die Mischung von Zement, Wasser und Sand. Hierbei handelt es sich um den gängigsten Estrich.
Der Zementestrich kann gleich wie der Betonbruch entsorgt bzw. aufbereitet und wiederverwertet werden, sofern keine Schadstoffbelastungen vorliegen oder Anhaftungen vorhanden sind.
AVV:
170101
Beton
170106*
Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten
Gipsestrich
Auch als Anhydritestrich bekannt. Fließestriche sind typischerweise auf Gipsbasis. Im Gegensatz zum Zementestrich kann dieser großflächiger eingebaut werden.
Die Entsorgung von diesen Estrichen erfolgt über den Gips. Je nach Fremdstoffanteilen oder Anhaftungen werden Gipsestriche zunächst einer mineralischen Aufbereitung unterzogen und anschließend, je nach Schadstoffbelastung, entweder obertägig als Deponieersatzbaustoff, oder Untertage als Versatzbaustoff verwertet.
AVV:
170802
Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 170801 fallen
170801*
Baustoffe auf Gipsbasis, die gefährliche Stoffe enthalten
Magnesitestrich
Auch als Steinholz bekannt. Heutzutage vor allem in Nachkriegsbauten zu finden. Oft mit Holzmehl oder Holzstückchen vermischt.
Der Magnesitestrich muss aufgrund vielfach möglicher Füllstoffe analysiert werden – auch auf Asbest. Magnesitestriche werden zunächst einer mineralischen Aufbereitung unterzogen und anschließend, je nach Schadstoffbelastung, entweder obertägig als Deponieersatzbaustoff, oder Untertage als Versatzbaustoff verwertet.
Asbesthaltiger Estrich
Asbesthaltige Abfälle sind andienungspflichtige Beseitigungsabfälle. Nähere Informationen erhalten Sie hier (Link zur Asbestentsorgung DGE oder Hoffmann Containerdienst).